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Luftaufnahme 90039
Infrarotbild auf den S-Bahnhof "Ostkreuz" in Berlin

BERLIN 23.01.2008

Infrarot-Luftbild Berlin - Infrarotbild auf den S-Bahnhof Ostkreuz in Berlin
https://www.infrarotluftbild.de/info/infrarot-luftbilder/infrarotbild-bahnhof-ostkreuz-berlin-90039.html https://www.infrarotluftbild.de/info/infrarot-luftbilder/infrarotbild-bahnhof-ostkreuz-berlin-90039.html

Infrarotbild auf den S-Bahnhof "Ostkreuz" in der deutschen Hauptstadt Berlin. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es bereits Umbau-Pläne, auch 1937 und zu DDR-Zeiten, um den mit Treppen und Winkeln versehenen Bahnhof besser nutzbar zu machen. Letztlich scheute man die Komplexität und hohe Kosten und der Bahnhof blieb ohne wesentliche Veränderungen. Nun trägt er den Spitznamen "Rostkreuz". Er steht teilweise unter Denkmalschutz, sodass für die vorgesehene Sanierung des Bahnhofskomplexes Kompromisse zum Erhalt der historischen Bausubstanz eingegangen werden müssen. Der Umbau kommt dennoch einem Neubau gleich, der aber bei laufendem Zugbetrieb durchgeführt werden soll und daher bis zu zehn Jahre in Anspruch nehmen wird. Zur Erweiterung des Bahnhofs ist die Errichtung einer 132 Meter langen, 79 Meter breiten und 15 Meter hohen Bahnhofshalle neben der Ringbahn vorgesehen, in der auch Züge der Regionalbahn halten sollen. Unter an derem werden dabei zehn Aufzüge und 17 Fahrtreppen errichtet.

Luftbild ID: 90039
Bildauflösung: 640 x 480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 0,29 MB
Bilddateigröße: 0,88 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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