Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 428207
Abriß- Arbeiten am Gebäudekomplex der ehemaligen Militär- Kaserne " Moritz-von-Nassau-Kaserne " in Emmerich am Rhein im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

EMMERICH AM RHEIN 01.08.2019

Emmerich am Rhein aus der Vogelperspektive: Abriß- Arbeiten am Gebäudekomplex der ehemaligen Militär- Kaserne Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am Rhein im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/abriss-arbeiten-gebudekomplex-ehemaligen-militr-kaserne-moritz-nassau-kaserne-emmerich-rhein-nordrhein-westfalen-deutschland-428207.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/abriss-arbeiten-gebudekomplex-ehemaligen-militr-kaserne-moritz-nassau-kaserne-emmerich-rhein-nordrhein-westfalen-deutschland-428207.html

Abriss und Beräumungsarbeiten am Gebäudekomplex der ehemaligen Militär- Kaserne " Moritz-von-Nassau-Kaserne " im Ortsteil Hüthum in Emmerich am Rhein im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Es enstehen mehrfamilienhaus- Wohnanlagen "Wohnen im Gesundheitspark" und "Waldparkviertel". Weiterführende Informationen bei: Gebr. Siebers Tiefbau GmbH, MONA Projektentwicklungsgesellschaft mbH. www.mona-emmerich.de / www.siebers-tiefbau.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 428207
Bildauflösung: 6720 x 4480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 16,64 MB
Bilddateigröße: 86,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal