Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 340548
AlpspiX Aussichtsplattform und Bergstation der Alpspitzbahn am Fuße der Alpspitze nahe Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern

GRAINAU 24.08.2017

Luftbild Grainau - AlpspiX Aussichtsplattform und Bergstation der Alpspitzbahn am Fuße der Alpspitze nahe Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/alpspix-aussichtsplattform-bergstation-alpspitzbahn-fusse-alpspitze-nahe-garmisch-partenkirchen-bayern-340548.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/alpspix-aussichtsplattform-bergstation-alpspitzbahn-fusse-alpspitze-nahe-garmisch-partenkirchen-bayern-340548.html

AlpspiX Aussichtsplattform und Bergstation der Alpspitzbahn auf dem Osterfelderkopf am Fuße der Alpspitze nahe Garmisch-Partenkirchen im Bundesland Bayern. Die freischwebenden Arme des AlpspiX sind mit Gitterrosten ausgelegt erlauben den Blick in die Tiefe des Höllentals in der Felsen- und Berglandschaft des Wettersteingebirges. www.alpspitze.org / www.zugspitze.de Foto: Oliver Betz

Luftbild ID: 340548
Bildauflösung: 6000 x 4000 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,08 MB
Bilddateigröße: 68,66 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Oliver Betz

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal