Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 643531
Asisi- Panometer Neubau für die Panorama - Ausstellung DIE MAUER auf dem Gelände des ehemaligen Grenzübergang am Checkpoint Charlie Friedrichstraße im Bezirk Mitte in Berlin

BERLIN 29.07.2024

Berlin aus der Vogelperspektive: Asisi- Panometer Neubau für die Panorama - Ausstellung DIE MAUER auf dem Gelände des ehemaligen Grenzübergang am Checkpoint Charlie Friedrichstraße im Bezirk Mitte in Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/asisi-panometer-neubau-panorama-ausstellung-mauer-gelnde-ehemaligen-grenzbergang-checkpoint-charlie-friedrichstrasse-bezirk-mitte-berlin-643531.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/asisi-panometer-neubau-panorama-ausstellung-mauer-gelnde-ehemaligen-grenzbergang-checkpoint-charlie-friedrichstrasse-bezirk-mitte-berlin-643531.html

Asisi- Panometer Rundbau - Neubau für die Panorama - Ausstellung DIE MAUER auf dem Gelände des ehemaligen Grenzübergang am Checkpoint Charlie Friedrichstraße im Bezirk Mitte in Berlin. Das Panometer ist ein Projekt des Panoramakünstlers Yadegar Asisi und zeigt durch einen künstlerisch verdichteten Blick sein Panoramabild "Die Mauer" über das geteilte Berlin im kalten Krieg nach Entwürfen des Architektenbüro Behzadi + Partner Architekten BDA. Weiterführende Informationen bei: BEHZADI + PARTNER ARCHITEKTEN BDA, asisi F&E GmbH. www.asisi.de / www.behzadi-architekten.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 643531
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 10,56 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal