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Luftaufnahme 152753
Aufstockung ASR-Turm am Flughafen Berlin Schönefeld (BBI)

SCHöNEFELD 01.02.2012

Luftaufnahme Schönefeld - Aufstockung ASR-Turm am Flughafen Berlin Schönefeld (BBI)
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/aufstockung-asr-turm-flughafen-berlin-schnefeld-bbi-152753.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/aufstockung-asr-turm-flughafen-berlin-schnefeld-bbi-152753.html

Aufstockung des ASR-Turm am Flughafen Berlin Schönefeld (BBI). Dieser Radarturm mit Rundsuchradargerät (Air Surveillance Radar) gibt den Fluglotsen der DFS Deutschen Flugsicherung einen Überblick über die sich in Flugplatznähe befindenden Flugzeuge. Ein integriertes Sekundärradargerät gibt auf Anforderung Zusatzinformationen, wie Flugnummer und Flughöhe. Die Luftlage wird in den Anflugkontrollraum übertragen und kann auf mehreren Sichtgeräten dargestellt werden. Ausführende Baufirma ist die . Der Flughafen Berlin Brandenburg (IATA Code BER , ICAO Code EDDB) wird ein internationaler Verkehrsflughafen auf dem Gebiet der Gemeinde Schönefeld im Land Brandenburg. Er trägt den Beinamen Willy Brandt und soll durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH betrieben werden. www.dfs.de / www.luenserplan.de

Luftbild ID: 152753
Bildauflösung: 2832 x 4256 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,55 MB
Bilddateigröße: 34,48 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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