Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 161148
Augusteum und Lutherhaus in der Lutherstadt Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt

LUTHERSTADT WITTENBERG 23.05.2012

Luftbild Lutherstadt Wittenberg - Augusteum und Lutherhaus in der Lutherstadt Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/augusteum-lutherhaus-lutherstadt-wittenberg-sachsen-anhalt-161148.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/augusteum-lutherhaus-lutherstadt-wittenberg-sachsen-anhalt-161148.html

Das Augusteum entstand als Erweiterungsbau der Universität Wittenberg Leucorea. Der repräsentative Schaufassadenbau beherbergt heute das evangelische Predigerseminar und dessen Bibliothek. Vom Eingangsportal des Augusteums gelangt man in den Innenhof, wo sich früher der botanische Garten der Universität befand, und erblickt das ehemalige Wohnhaus Martin Luthers. Heute befinden sich in dem Gebäude das reformationsgeschichtliche Museum und seine umfangreichen Sammlungen von Bildern, Schriften und Exponaten der Reformationszeit. Seit 1996 ist das Lutherhaus, das bis dahin offiziell Lutherhalle hieß, Bestandteil der Reformationsstätten der Lutherstadt Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt Weltkulturerbe der UNESCO.

Luftbild ID: 161148
Bildauflösung: 4256 x 2832 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,51 MB
Bilddateigröße: 34,48 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal