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Luftbild 78432
Ausbau des BMW Museum in München

MüNCHEN 01.09.2006

Luftbild München - Ausbau des BMW Museum in München
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Blick auf den Ausbau des BMW Museum am Petuelring in München. Das BMW Museum ist eines der meistbesuchten Unternehmensmuseen Deutschlands. Das BMW Museum wurde 1971 gebaut wie das Olympiastadion mit dem Zeltdach und das BMW Hochhaus. Eröffnet wurde es 1973. Es ist vom Architekten erdacht und geplant worden, der auch das BMW Hochhaus entworfen hat: der Wiener Professor Dr. Karl Schwanzer hat beiden Gebäuden ganz unterschiedliche Formen gegeben, die sehr harmonisch zusammen passen. Das Museum zeigt nicht nur die BMW Geschichte anhand von Motoren, Motorrädern und Automobilen, die das Unternehmen im Laufe seiner ersten 75 Jahre hergestellt hat. Es lässt seine Besucher die Horizonte der Verkehrstechnik aus der Sicht von fünf Generationen sehen: von den Anfängen zu Beginn des letzten Jahrhunderts bis ins neue Jahrtausend. Ab Juni 2008 wird das BMW Museum nach einer vierjährigen Umbau- und Neugestaltungsphase an traditioneller Stelle zwischen BMW Welt, Werk und Hochhaus wieder eröffnet. Auf einer fünf Mal so großen Ausstellungsfläche als bisher kann der Besucher die facettenreiche Produkt-, Unternehmens- und Markenhistorie von BMW multimedial erleben. Kontakt: BMW Museum, Petuelring 130, 80788 München, Tel. 089/382-23307, www.bmw-welt.com

Luftbild ID: 78432
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,27 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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