Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 85977
Bade - und Wellness Center " Zehlendorfer Welle " in Berlin Zehlendorf

BERLIN 17.02.2007

Luftaufnahme Berlin - Bade - und Wellness Center Zehlendorfer Welle in Berlin Zehlendorf
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bade-wellness-center-zehlendorfer-welle-berlin-zehlendorf-85977.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bade-wellness-center-zehlendorfer-welle-berlin-zehlendorf-85977.html

Blick auf das Bade und Wellness Center " Zehlendorfer Welle " in Berlin Zehlendorf. An der Stelle des ehemaligen alten Stadtbads an der Clayallee entsteht bis Oktober 2008 das Bade - und Wellnesscenter. Das Center soll allerdings nicht nur auf diesen Bereich beschränkt bleiben. Zum Vorhaben gehören außerdem kleine Läden, Restaurants, Wohnungen und ein Ärztezentrum. Bauherr des gewaltigen Vorhabens ist die Rolandufer GmbH & Co. KG. Kontakt Bauherr: Rolandufer GmbH & Co. KG, Myliusstraße 33 - 37, 60323 Frankfurt vertreten durch die OFB Projektentwicklung GmbH, Knesebeckstraße 59 - 61, 10719 Berlin, Tel. +49(0)30 327750 0, Fax +49(0)30 327750 11, Email: zehlendorfer-welle@ofb.de; Kontakt Architekt: KSP Engel und Zimmermann GmbH, Kurfürstendamm 48 - 49, 10707 Berlin; Kontakt Zehlendorfer Welle: Email info@zehlendorfer-welle.de

Luftbild ID: 85977
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,45 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter