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Luftaufnahme 107307
Bau des Biologicums und Biozentrum in Frankfurt Riedberg

FRANKFURT AM MAIN 29.06.2009

Frankfurt am Main aus der Vogelperspektive: Bau des Biologicums und Biozentrum in Frankfurt Riedberg
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Blick auf den Bau des Biologicums, des "Exzellenzcluster Makromolekulare Komplexe" und das Biozentrum der Johann Wolfgang Goethe-Universität im Stadtteil Riedberg von Frankfurt am Main in Hessen. Der Campus Riedberg befindet sich in der Science City Frankfurt-Riedberg. Auf dem mehr als 110.000 qm großen Gelände entsteht ein zukunftsweisender Unternehmensstandort von internationaler Bedeutung mit Standorten des Biozentrums der Johann Wolfgang Goethe-Universität, des Frankfurter Innovationszentrums für Biotechnologie (FIZ) und des Max-Planck-Instituts für Hirnforschung. Kontakt: Infobüro Riedberg, HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Zur Kalbacher Höhe 15, 60439 Frankfurt am Main, Tel. +49 (0) 69 951 166 0, www.sciencecityfrankfurtriedberg.de; In dem Biologicum werden ab Mitte 2010 viele Einrichtungen des Fachbereichs Biowissenschaften vereint sein. Planung: Gerber Architekten, Tel.: + 49 (0) 231 906 50, www.gerberarchitekten.de; Das Gebäude "Exzellenzcluster Makromolekulare Komplexe" ist ein Laborneubau und wird mit dem Biologicum verbunden. Das Biozentrum beherbergt verschiedene Institute der Fachbereiche für Chemische und Pharmazeutische Wissenschaften und Biologie und Informatik. Kontakt: Peter Rost, Tel. +49 (0) 69 798 23 836, www.biozentrum.uni-frankfurt.de

Luftbild ID: 107307
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,8 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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