Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 358779
Baustelle Andreas Quartier zum Umbau und Ausbau des denkmalgeschützten Altbau- Gebäudes des ehemaligen Amtsgerichtsgebäude an der Mühlenstraße in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen

DüSSELDORF 23.02.2018

Düsseldorf aus der Vogelperspektive: Baustelle Andreas Quartier zum Umbau und Ausbau des denkmalgeschützten Altbau- Gebäudes des ehemaligen Amtsgerichtsgebäude an der Mühlenstraße in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-andreas-quartier-zum-umbau-ausbau-denkmalgeschtzten-altbau-gebudes-ehemaligen-amtsgerichtsgebude-mhlenstrasse-dsseldorf-nordrhein-westfalen-358779.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-andreas-quartier-zum-umbau-ausbau-denkmalgeschtzten-altbau-gebudes-ehemaligen-amtsgerichtsgebude-mhlenstrasse-dsseldorf-nordrhein-westfalen-358779.html

Baustelle zum Umbau und Ausbau des denkmalgeschützten Altbau- Gebäudes des ehemaligen Amtsgerichtsgebäude zum Wohngeäude- Komplex Andreasquartier an der Mühlenstraße in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Weiterführende Informationen bei: BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG, FRANKONIA Eurobau AG, FRANKONIA Immobiliengesellschaft mbH, LVM Versicherung. www.immobilien-frankonia.de / www.lvm.de / www.frankoniaeurobau.de / www.andreas-quartier.de / www.bpk-fsc.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 358779
Bildauflösung: 6720 x 4480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 14,85 MB
Bilddateigröße: 86,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal