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Luftaufnahme 76765
Baustelle des Campus Oberschöneweide der FHTW Berlin

BERLIN 16.02.2008

Luftaufnahme Berlin - Baustelle des Campus Oberschöneweide der FHTW Berlin
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Blick auf die Bauarbeiten für den neuen Campus der Berliner Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) an der Wilhelmininhofstrasse 76/77. Bis zum Wintersemester 2009/2010 sollen auf dem direkt an der Spree gelegenen ehemaligen Industrieareal im Südosten Berlins Hörsäle, Labore und Seminarräume, eine großzügige Bibliothek und eine Mensa für rund 6000 Studierende entstehen sowie rund 250 Professoren und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz vorfinden.Insgesamt sind für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen auf dem neuen Campus der FHTW rund vier Jahre veranschlagt. Die Kosten für den Aus- und Umbau der bereits sanierten Industriearchitektur sowie für Neubauten belaufen sich auf insgesamt 108 Millionen Euro. Sie werden je zur Hälfte aus dem Haushalt des Landes und des Bundes finanziert. Ziel der Investitionen ist es, attraktive Bedingungen für Studium, Lehre und Forschung an der größten und vielfältigsten Berliner Fachhochschule zu schaffen. Statt derzeit fünf zum Teil weit voneinan der entfernte Hochschulstandorte wird die FHTW künftig nur noch zwei Standorte in größerer räumlicher Nähe haben: den Campus Oberschöneweide mit 6000 Studierenden und den Campus Karlshorst mit 4000 Studierenden. Die übrigen vier Standorte werden aufgegeben. Ausführende Baufirma ist die WOLFF & MÜLLER GmbH & Co. KG, Schwieberdinger Straße 107,70435 Stuttgart,Telefon +49 711 82 04-0 Telefax +49 711 82 04-3 35,info@wolff-mueller.de

Luftbild ID: 76765
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,55 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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