Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 88132
Baustelle "Diplomaten Park" im Botschaftsviertel Berlins

BERLIN 20.10.2008

Luftbild Berlin - Baustelle Diplomaten Park im Botschaftsviertel Berlins
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-diplomaten-park-botschaftsviertel-berlins-88132.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-diplomaten-park-botschaftsviertel-berlins-88132.html

Blick auf die Baustelle "Diplomaten Park" im Botschaftsviertel Berlins. An dieser Stelle entstehen zehn luxuriöse Stadtvillen im Landhausstil der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, sowie zwei neue Botschaftshäuser. Jedes Haus erhält einen individuellen Ausdruck, die von verschiedenen Architektenbüros entworfen wurden. Für den Planungsentwurf zuständig ist der Architekt Klaus-Theo Brenner und die Verwaltung übernimmt u.a. die Groth Gruppe. Kontakt: Prof. Klaus-Theo Brenner, Dipl.-Ing. Architekt, Katharinenstraße 8, 10711 Berlin, Tel. +49(0)30 315746 0, Fax +49(0)30 315746 20, Email: info@klaustheobrenner.de; Kontakt Groth: Groth Development GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin, Tel. +49(0)30 88 0940, Fax +49(0)30 88 12205, Email: info@grothgruppe.de Ausführende Baufirmen sind die Kondor Wessels Holding GmbH an Klärwerkstraße 1 in 13597 Berlin.

Luftbild ID: 88132
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,39 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter