Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 627164
Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses " Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft " in Schmallenberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

SCHMALLENBERG 26.09.2023

Luftbild Schmallenberg - Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft in Schmallenberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-klinikgelnde-krankenhauses-fachkrankenhaus-kloster-grafschaft-schmallenberg-nordrhein-westfalen-deutschland-627164.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-einen-erweiterungs-neubau-klinikgelnde-krankenhauses-fachkrankenhaus-kloster-grafschaft-schmallenberg-nordrhein-westfalen-deutschland-627164.html

Baustelle für einen Erweiterungs- Neubau auf dem Klinikgelände des Krankenhauses " Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft " an der Annostraße in Schmallenberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Franz Trippe GmbH, Krähling Bauunternehmung GmbH. www.fkkg.de / www.kraehling-bau.de / www.franz-trippe.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 627164
Bildauflösung: 9999 x 5725 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 14,41 MB
Bilddateigröße: 163,78 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal