Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 263514
Baustelle Freudenberg- Areal im Wohngebiet an der Boxhagener Straße in Berlin Friedrichshain

BERLIN 18.01.2016

Berlin von oben - Baustelle Freudenberg- Areal im Wohngebiet an der Boxhagener Straße in Berlin Friedrichshain
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-freudenberg-areal-wohngebiet-boxhagener-strasse-berlin-friedrichshain-263514.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-freudenberg-areal-wohngebiet-boxhagener-strasse-berlin-friedrichshain-263514.html

Baustelle Freudenberg- Areal im Wohngebiet an der Boxhagener Straße Holteistraße und Weserstraße in Berlin Friedrichshain. Auf der ehemaligen Abrissfläche des Firmengebäudes der Freudenberg Spezialdichtungsprodukte GmbH&Co. errichtet die BAUWERT Investment Group GmbH & Co. KG ein Wohnquartier und einen öffentlichem Park. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hat Howoge bekannt gegeben, hier Wohnungen gekauft zu haben. Bei winterlich schneebedeckten Bedingungen werden derzeit Tiefbauarbeiten zur Grundwasserabsenkung und Baugrunderkundung durch die Spezialtiefbaufirma POLLEMS GMBH durchgeführt. www.freudenberg-areal.de / www.bauwert.de / www.howoge.de / www.pollems-gmbh.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 263514
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,82 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal