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Luftaufnahme 85845
Baustelle im nördlichen Bereich der Adams - Lehmann - Straße im Ackermannbogen in München

MüNCHEN 15.01.2007

Luftaufnahme München - Baustelle im nördlichen Bereich der Adams - Lehmann - Straße im Ackermannbogen in München
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-nrdlichen-bereich-adams-lehmann-strasse-ackermannbogen-mnchen-85845.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-nrdlichen-bereich-adams-lehmann-strasse-ackermannbogen-mnchen-85845.html

Blick auf Baustelle im nördlichen Bereich der Adams - Lehmann - Straße im Ackermannbogen in München. Der Stadtteil Ackermannbogen ist ein Teil des Stadtbezirks Schwabing - West. Dort befanden sich vorwiegend Bundeswehrkasernen. Die Bundeswehr verließ diesen Standort 1998 und verkaufte das Grundstück an die Stadt München. Im Zuge eines städtebaulichen und landschaftlichen Ideenwettbewerbs errang das Modell des Architektenduos Christian Vogel und Rita Lex - Kerfers den ersten Preis. In diesem Areal entlang der Adams - Lehmann - Straße entstehen neben Wohnungen auch Einrichtungen für die Nahversorgung. Kontakt Christian Vogel: Christian Vogel, Architekten BDA, Thorwaldsenstraße 12, 80335 München, Tel. +49(0)89 121 6336 7, Fax +49(0)89 121 6336 9, Email: mail@christianvogel-architekten.de; Kontakt Rita Lex - Kerfers: Lex - Kerfers, Landschaftsarchitekten BDLA, Emling 25, 85461 Bockhorn, Tel. +49(0)8122 9438 01, Fax +49(0)8122 9438 02, Email: mail@lex-kerfers.de; Kontakt Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Frau Hesse, Tel. +49(0)89 233 25218, Fax +49(0)89 233 24238, Email: plan.ha2-1@muenchen.de; Kontakt Beratung und Vergabe von Baugrundstücken im geförderten Wohnungsbau: Herr Reisner, Tel. +49(0)89 233 28393, Fax +49(0)89 233 28078, Email: plan.ha3-1@muenchen.de; Kontakt Verkauf von Baugrundstücken: Komunalreferat - GV, Herr Dengler, Tel. +49(0)89 233 25074, Email: hans-dieter.dengler@muenchen.de

Luftbild ID: 85845
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,03 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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