Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 623403
Baustelle zu Sanierungs- und Umbauarbeiten am Kirchengebäude der Schlosskirche im Ortsteil Buch in Berlin, Deutschland

BERLIN 18.10.2023

Berlin aus der Vogelperspektive: Baustelle zu Sanierungs- und Umbauarbeiten am Kirchengebäude der Schlosskirche im Ortsteil Buch in Berlin, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-sanierungs-umbauarbeiten-kirchengebude-schlosskirche-ortsteil-buch-berlin-deutschland-623403.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-sanierungs-umbauarbeiten-kirchengebude-schlosskirche-ortsteil-buch-berlin-deutschland-623403.html

Baustelle zu Sanierungs- und Umbauarbeiten am Kirchengebäude der Schloßkirche an der Straße Alt-Buch im Ortsteil Buch in Berlin, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: A-Z Holzbau Zimmerei GmbH, ARCHITEKTURBÜRO BERND REDLICH, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Gemeindekirchenrat der evangelischen Gemeinde Berlin-Buch, Gerüstbau Tisch GmbH, K&R Klinkersanierung GmbH, Pictor Meisterhandwerk und Denkmalpflege e. K., Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Wilhelm Banzhaf Krananlagen GmbH & Co. Logistik und Service KG. www.geruestbau-tisch.de / www.pictor.berlin / www.kraneberlin.de / www.preussischer-kulturbesitz.de / www.denkmalschutz.de / www.architekt-bernd-redlich.de / www.klinkersanierung.de / www.az-holzbau.de / www.schlosskirche-berlin-buch.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 623403
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 19,35 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal