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Baustelle für Stadthaus HeydtEins an der Von-der-Heydt-Straße im Stadtbezirk Tiergarten von Berlin

BERLIN 28.04.2014

Berlin von oben - Baustelle für Stadthaus HeydtEins an der Von-der-Heydt-Straße im Stadtbezirk Tiergarten von Berlin
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An der Kreuzung - Von-der-Heydt-Straße - Köbisstraße im Stadtteil Tiergarten von Berlin entsteht ein Stadthaus mit Eigentumswohnungen. Die hochwertigen Wohnungen im Stadtzentrum der Hauptstadt werden von der Groth-Gruppe als Bauherr nach Entwürfen der Nöfer Architekten errichtet. Mit diesem Bauwerk wird die letzte Baulücke an der neuen Stadtvillen Siedlung Diplomatenpark geschlossen. Auf der gegenüberliegenden Straßen seite steht die denkmalgeschützte Villa von der Heydt neben dem Bauhaus-Archiv. Die Villa von der Heydt ist der Sitz des Präsidenten und der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. //At the crossroads - Von-der-Heydt-road - Koebis street in the Tiergarten district of Berlin created a townhouse condominium. The high-quality apartments in the city center of the capital built by the Groth-group as the owner according to the designs of architect Noefer. With this structure, the last vacant lot in the new town residential area Diplomatenpark is closed. On the opposite side, the streets listed villa von der Heydt stands next to the Bauhaus Archive. The Villa von der Heydt is the seat of the President and the headquarters of the Prussian Cultural Heritage Foundation www.heydteins.de / www.grothgruppe.de / www.noefer.de / www.diplomaten-park.de / www.preussischer-kulturbesitz.de / www.bauhaus.de

Luftbild ID: 206874
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 23,21 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal