Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 574233
Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung " Literatur- Quartier " in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

ESSEN 18.08.2022

Luftaufnahme Essen - Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung Literatur- Quartier in Essen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-literatur-quartier-essen-nordrhein-westfalen-deutschland-574233.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-literatur-quartier-essen-nordrhein-westfalen-deutschland-574233.html

Wohngebiets- Baustelle mit Mehrfamilienhaussiedlung- Neubau " Literatur-Quartier " an der Friedrichstraße - Sachsenstraße im Ortsteil Südviertel in Essen im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, H. HERZOG KG, Hagedorn Management GmbH, Instone Real Estate Group SE, OFB Projektentwicklung GmbH, Oezen-Reimer+Partner Architekten & Ingenieure, msp architekten GmbH. www.ofb.de / www.lq-essen.de / www.innogy.com / www.unternehmensgruppe-hagedorn.de / www.architekten-msp.com / www.ewg.de / www.lq-essen.de / www.herzog-kg.de / www.instone.de / www.oezen-reimer.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 574233
Bildauflösung: 8192 x 5675 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 20,93 MB
Bilddateigröße: 133,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal