Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 620522
Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung zwischen Nottekanal, Scheederstraße und Am Amtsgarten in Königs Wusterhausen im Bundesland Brandenburg, Deutschland

KöNIGS WUSTERHAUSEN 06.09.2023

Königs Wusterhausen von oben - Baustelle Wohngebiet einer Mehrfamilienhaussiedlung zwischen Nottekanal, Scheederstraße und Am Amtsgarten in Königs Wusterhausen im Bundesland Brandenburg, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-zwischen-nottekanal-scheederstrasse-amtsgarten-knigs-wusterhausen-brandenburg-deutschland-620522.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-wohngebiet-mehrfamilienhaussiedlung-zwischen-nottekanal-scheederstrasse-amtsgarten-knigs-wusterhausen-brandenburg-deutschland-620522.html

Wohngebiets- Baustelle zum Neubau einer Mehrfamilienhaussiedlung zwischen Nottekanal, Scheederstraße und Am Amtsgarten in Königs Wusterhausen im Bundesland Brandenburg, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: ANTAN RECONA Investment GmbH & Co. KG, LEHMANN Bauprojekt, Milkoweit Architekten Cohrs Plaasch GbR. www.antan-recona.de / www.milkoweit.com / www.lehmann-bauprojekt.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 620522
Bildauflösung: 7452 x 4968 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,56 MB
Bilddateigröße: 105,92 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal