Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 368470
Baustelle zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses "Carlsquartier" im Ortsteil Carlstadt in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

DüSSELDORF 04.05.2018

Düsseldorf von oben - Baustelle zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses Carlsquartier im Ortsteil Carlstadt in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-bro-geschftshauses-carlsquartier-ortsteil-carlstadt-dsseldorf-nordrhein-westfalen-deutschland-368470.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-bro-geschftshauses-carlsquartier-ortsteil-carlstadt-dsseldorf-nordrhein-westfalen-deutschland-368470.html

Baustelle zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses " Carls Quartier " an der Ecke Bastion - Kasernenstraße im Ortsteil Carlstadt in Düsseldorf im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Im Auftrag der IMMOFINANZ AG entsteht durch das Bauunternehmen Porr Deutschland GmbH nach Entwürfen der Architektenbüro SOP slapa oberholz pszczulny architekten unter Beteiligung der Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH ein moderner Büro- und Geschäftshauskomplex in der Innenstadt. www.immofinanz.com / www.schuessler-plan.de / www.porr-deutschland.de / www.sop-architekten.de / www.porr-ag.de / www.float-offices.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 368470
Bildauflösung: 8145 x 5430 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,8 MB
Bilddateigröße: 126,54 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal