Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 654154
Baustelle zum Neubau eines Gesundheitszentrum und Ärztehauses und Haus für betreutes Wohnen auf dem Gelände der " wohnvoll village " in Bergkamen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

BERGKAMEN 05.10.2024

Bergkamen von oben - Baustelle zum Neubau eines Gesundheitszentrum und Ärztehauses und Haus für betreutes Wohnen auf dem Gelände der wohnvoll village in Bergkamen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-gesundheitszentrum-rztehauses-haus-betreutes-wohnen-gelnde-wohnvoll-village-bergkamen-nordrhein-westfalen-deutschland-654154.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-gesundheitszentrum-rztehauses-haus-betreutes-wohnen-gelnde-wohnvoll-village-bergkamen-nordrhein-westfalen-deutschland-654154.html

Baustelle zum Neubau eines Gesundheitszentrum und Ärztehauses und Haus für betreutes Wohnen auf dem Gelände der " wohnvoll village " an der Straße Kleiweg im Ortsteil Weddinghofen in Bergkamen im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: wohnvoll AG. www.wohnvoll.com Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 654154
Bildauflösung: 8760 x 5843 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 24,35 MB
Bilddateigröße: 146,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal