Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 283915
Baustelle zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus für Eigentumswohnungen auf einem ehemaligen Mauergrundstück in der Sebastianstraße durch die Baugemeinschaft X-Mitte, das Architekturbüro stingvanbeeck architekten und das Baugesellschaft Conex Baugesellscha

BERLIN 06.06.2016

Berlin aus der Vogelperspektive: Baustelle zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus für Eigentumswohnungen auf einem ehemaligen Mauergrundstück in der Sebastianstraße durch die Baugemeinschaft X-Mitte, das Architekturbüro stingvanbeeck architekten und das Baugesellschaft Conex Baugesellscha
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-mehrfamilienwohnhaus-eigentumswohnungen-einem-ehemaligen-mauergrundstck-sebastianstrasse-durch-baugemeinschaft-mitte-architekturbro-stingvanbeeck-architekten-baugesellschaft-conex-baugesellscha-283915.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-mehrfamilienwohnhaus-eigentumswohnungen-einem-ehemaligen-mauergrundstck-sebastianstrasse-durch-baugemeinschaft-mitte-architekturbro-stingvanbeeck-architekten-baugesellschaft-conex-baugesellscha-283915.html

Baustelle zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus für Eigentumswohnungen auf einem ehemaligen Mauergrundstück in der Sebastianstraße durch die Baugemeinschaft X-Mitte, das Architekturbüro stingvanbeeck architekten und die Conex Baugesellschaft mbH im historischen Quartier Luisenstadt in Berlin. www.stingvanbeeck.de / www.conex-gmbh.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 283915
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 6,06 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal