Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 517774
Baustelle zum Neubau neben dem Werksgelände der "IFF International Fragrances and Flavors" an der Gotteskoogstraße Ecke Uhlebüller Straße in Niebüll im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland

NIEBüLL 23.08.2021

Niebüll von oben - Baustelle zum Neubau neben dem Werksgelände der IFF International Fragrances and Flavors an der Gotteskoogstraße Ecke Uhlebüller Straße in Niebüll im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-neben-werksgelnde-iff-international-fragrances-flavors-gotteskoogstrasse-ecke-uhlebller-strasse-niebll-schleswig-holstein-deutschland-517774.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-neben-werksgelnde-iff-international-fragrances-flavors-gotteskoogstrasse-ecke-uhlebller-strasse-niebll-schleswig-holstein-deutschland-517774.html

Baustelle zum Neubau neben dem Werksgelände der "IFF International Fragrances and Flavors" an der Gotteskoogstraße Ecke Uhlebüller Straße in Niebüll im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Danisco Deutschland GmbH. www.du-fuer-danisco.de / www.iff.com Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 517774
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 17,61 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal