Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 482787
Baustelle zum Neubau der Sporthalle für die "Gerhard-Tersteegen-Schule" an der Jahnstraße in Neukirchen-Vluyn im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

NEUKIRCHEN-VLUYN 18.11.2020

Neukirchen-Vluyn aus der Vogelperspektive: Baustelle zum Neubau der Sporthalle für die Gerhard-Tersteegen-Schule an der Jahnstraße in Neukirchen-Vluyn im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-sporthalle-gerhard-tersteegen-schule-jahnstrasse-neukirchen-vluyn-nordrhein-westfalen-deutschland-482787.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-sporthalle-gerhard-tersteegen-schule-jahnstrasse-neukirchen-vluyn-nordrhein-westfalen-deutschland-482787.html

Baustelle zum Neubau der Turn- und Sporthalle für die "Gerhard-Tersteegen-Schule" an der Jahnstraße in Neukirchen-Vluyn im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Architekturbüro Triade Partnerschaftsgesellschaft Architekten Heuing und Profe-Bracht mbB, HEGERATH Unternehmensgruppe GmbH, Stadt Neukirchen-Vluyn. www.triade-architekten.de / www.hegerath-gruppe.de / www.tersteegenschule-nv.de / www.neukirchen-vluyn.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 482787
Bildauflösung: 6720 x 4480 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,5 MB
Bilddateigröße: 86,13 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal