Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 177591
Baustelle zum Neubau des Stadtteilzentrums und Einkaufszentrum Milaneo im Zentrum der Landeshauptstadt Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg BW

STUTTGART 27.03.2013

Stuttgart aus der Vogelperspektive: Baustelle zum Neubau des Stadtteilzentrums und Einkaufszentrum Milaneo im Zentrum der Landeshauptstadt Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg BW
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-stadtteilzentrums-einkaufszentrum-milaneo-zentrum-landeshauptstadt-stuttgart-baden-wrttemberg-bw-177591.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zum-neubau-stadtteilzentrums-einkaufszentrum-milaneo-zentrum-landeshauptstadt-stuttgart-baden-wrttemberg-bw-177591.html

Baustelle zum Neubau des Stadtteilzentrums und Einkaufszentrum Milaneo im Zentrum der Landeshauptstadt Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg BW. Am Bau und der Entwicklung eines neues, lebendigen Stadtquartier mit Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Hotel und innerstädtischem Wohnen sind als Projektpartner die Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH, die ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, die Bayerische Hausbau und die STRABAG Real Estate GmbH beteiligt. Der Architektur- Entwurf des Architekturbüros RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Architektur + Städtebau wurde auf der MIPIM 2013 mit dem renommierten MIPIM Award als „Best Futura Mega Project“ ausgezeichnet. Ausführende Baufirma ist die Ed. Züblin AG. www.hamburgtrust.de / www.ece.de / www.hausbau.de / www.strabag-real-estate.com / www.rkw-as.de / www.zueblin.de (A) Foto:Frank Herzog

Luftbild ID: 177591
Bildauflösung: 5760 x 3840 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,24 MB
Bilddateigröße: 63,28 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Frank Herzog

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal