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Luftaufnahme 352363
Baustelle zum Neubau einer Wohnanlage an der Überseeallee an der Elbe in Hamburg

HAMBURG 07.08.2017

Hamburg aus der Vogelperspektive: Baustelle zum Neubau einer Wohnanlage an der Überseeallee an der Elbe in Hamburg
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Baustelle zum Neubau einer Wohnanlage der Köster GmbH und der Porr Deutschland GmbH im Auftrag des Bauherren Campus Futura GmbH & Co am Ufer der Elbe - Überseeallee - Buenos-Aires-Kai in Hamburg. Im Hintergrund die Baustelle zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses Intelligent Quarters in der Hafen City der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG mit dem Büroturm WATERMARK und dem Wohn- Gebäude FREEPORT und SHIPYARD nach Entwürfen der Architekten Störmer Murphy and Partners GbR. Weiterführende Informationen bei: Architekt BDA Markus Derfler, BAM Deutschland AG, ECE Projektmanagement G.m.b.H & Co. KG, Heidersberger Fassadenbau GmbH, STRABAG Real Estate GmbH, Störmer Murphy and Partners GbR. www.koester-bau.de / www.porr-ag.de / www.ece.de / www.strabag.de / www.stoermer-partner.de / www.bam-deutschland.de / www.bam-sports.de / www.bdsarchitects.com Foto: Daniel Reiter

Luftbild ID: 352363
Bildauflösung: 7235 x 4823 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,29 MB
Bilddateigröße: 99,83 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Daniel Reiter

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal