Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 561049
Baustelle zur Errichtung einer neuen Parkanlage auf dem "Trapez" Gelände zwischen Gladbecker Straße und Horster Straße in Bottrop im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

BOTTROP 22.05.2022

Luftaufnahme Bottrop - Baustelle zur Errichtung einer neuen Parkanlage auf dem Trapez Gelände zwischen Gladbecker Straße und Horster Straße in Bottrop im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zur-errichtung-neuen-parkanlage-trapez-gelnde-zwischen-gladbecker-strasse-horster-strasse-bottrop-nordrhein-westfalen-deutschland-561049.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustelle-zur-errichtung-neuen-parkanlage-trapez-gelnde-zwischen-gladbecker-strasse-horster-strasse-bottrop-nordrhein-westfalen-deutschland-561049.html

Baustelle zur Errichtung und Gestaltung einer neuen Parkanlage mit Wegen und - Grünflächen auf dem "Trapez" Gelände zwischen Friedrich-Ebert-Straße - Gladbecker Straße - Horster Straße - Luise-Hensel-Straße im Ortsteil Stadtmitte in Bottrop im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Stadt Bottrop. www.bottrop.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 561049
Bildauflösung: 5843 x 8760 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 17,05 MB
Bilddateigröße: 146,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal