Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 70808
Baustellengrube des im Bau befindlichen "Upper Eastside"-Geschäfts-und Wohnhauses auf der Friedrichstraße/Ecke Unter den Linden Berlin

BERLIN 19.06.2007

Luftbild Berlin - Baustellengrube des im Bau befindlichen Upper Eastside-Geschäfts-und Wohnhauses auf der Friedrichstraße/Ecke Unter den Linden Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustellengrube-bau-befindlichen-upper-eastside-geschfts-wohnhauses-friedrichstrasseecke-unter-linden-berlin-70808.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/baustellengrube-bau-befindlichen-upper-eastside-geschfts-wohnhauses-friedrichstrasseecke-unter-linden-berlin-70808.html

BERLIN Der Blick in die 13 Meter tiefe und 75 mal 75 Meter große Baustellengrube des im Bau befindlichen "Upper Eastside"-Geschäfts-und Wohnhauses auf der Friedrichstraße/Ecke Unter den Linden, aufgenommen am 19.06.2007 in Berlin.achtgeschossigen Gebäude-Komplex mit Geschäften, Büros und Wohnungen, der bis zum Jahr 2008 auf dem Areal entstehen soll. Investor ist die Münchner Meag (Munich Ergo Asset Management GmbH), die Vermögensverwalterin der Münchner Rückversicherung und der Ergo Versicherungsgruppe Pressesprecher: Dr. Josef Wild, Tel.: 089 | 2489-2072, Fax: 089 | 2489-11 2072, Presse@meag.com

Luftbild ID: 70808
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,98 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter