Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 137649
Bauvorbereitungen für den Neubau des Bundesministeriums des Innern / Innenministerium in Berlin Moabit

BERLIN MOABIT 24.05.2011

Luftaufnahme Berlin Moabit - Bauvorbereitungen für den Neubau des Bundesministeriums des Innern / Innenministerium in Berlin Moabit
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bauvorbereitungen-neubau-bundesministeriums-innern-innenministerium-berlin-moabit-137649.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bauvorbereitungen-neubau-bundesministeriums-innern-innenministerium-berlin-moabit-137649.html

Blick auf Erschließungsarbeiten an der Lüneburger Strasse / Ingeborg-Drawitz-Allee zwischen Stadtbahnbogen und Spreeverlauf im Berliner Regierungsviertel. Auf dem Moabiter Werder Nord soll der Neubau des Berliner Dienstsitzes des Bundesministeriums des Innern (BMI / Innenministerium ) entstehen. In dem Neubau sollen die drei Berliner Bereiche des BMI einschließlich des Bundespolizeireviers. zusammengefasst werden. Der Entwurf stammt vom Berliner Architekturbüro Müller Reimann Architekten. At the Moab Werder North, is the result of the new Berlin residence or work of the Federal Ministry of the Interior (BMI / Home Office). In the new Berlin, the three areas of the BMI, including the federal police station. are summarized. The design was by the Berlin architect Müller Reimann Architekten.

Luftbild ID: 137649
Bildauflösung: 4256 x 1496 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 1,81 MB
Bilddateigröße: 18,22 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter