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Luftaufnahme 78425
Bayerischer Verfassungsgerichtshof in München

MüNCHEN 01.09.2006

Luftaufnahme München - Bayerischer Verfassungsgerichtshof in München
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Blick auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Gebäude des Oberlandesgerichts in München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das Landesverfassungsgericht des Freistaats Bayern. Er wurde in seiner heute bekannten Form durch die Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 errichtet. Vorläufer war der Bayerische Staatsgerichtshof, der schon am 30. März 1850 gegründet worden war. Das Gebäude des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes wurde 1908 neu erbaut und sollte eine, von der des benachbarten Justizpalastes vollkommen abweichende, zeitlich frühere Stilart bekommen, die etwa der ausklingenden Gotik unserer heimischen Bauweise entspricht, und die Vorbedingung in sich trug, durch lebhafte Umrißausbildung aus den stillosen und toten Baumassen der umliegenden Privatgebäude den Neubau vorteilhaft heraustreten zu lassen. Kontakt: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstr. 5, 80335 München, Tel.: 089/5597-3178, www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

Luftbild ID: 78425
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,92 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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