Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 397343
Beginn des Rheinseitenkanals am Stauwehr Märkt in Village-Neuf in Frankreich. Der Rhein ist hier Grenzfluss zwischen Deutschland und Frankreich

WEIL AM RHEIN 16.06.2018

Weil am Rhein aus der Vogelperspektive: Beginn des Rheinseitenkanals am Stauwehr Märkt in Village-Neuf in Frankreich. Der Rhein ist hier Grenzfluss zwischen Deutschland und Frankreich
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/beginn-rheinseitenkanals-stauwehr-mrkt-village-neuf-frankreich-rhein-ist-hier-grenzfluss-zwischen-deutschland-frankreich-397343.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/beginn-rheinseitenkanals-stauwehr-mrkt-village-neuf-frankreich-rhein-ist-hier-grenzfluss-zwischen-deutschland-frankreich-397343.html

Bei Village-Neuf in Frankreich beginnt der Rheinseitenkanal Grand Canal d'Alsace. Hier betreibt der französische Energieversorger EdF ein Kleinkraftwerk nützt die Restwassermenge für den Altrhein zur Stromproduktion. Eine Fischtreppe ermöglicht den Aufstieg am Stauwehr Märkt und auf der Rheininsel zwischen Kanal und Altrhein wurde ein Biotop und Naturschutzgebiet der Petite carmargue alsacienne angelegt. Foto: Erich Meyer

Luftbild ID: 397343
Bildauflösung: 4368 x 2912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,81 MB
Bilddateigröße: 36,39 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Erich Meyer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal