Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 365731
Betriebshof des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein in Dagebüll im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland

DAGEBüLL 19.04.2018

Dagebüll aus der Vogelperspektive: Betriebshof des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein in Dagebüll im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/betriebshof-landesbetrieb-kstenschutz-nationalpark-meeresschutz-schleswig-holstein-dagebll-schleswig-holstein-deutschland-365731.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/betriebshof-landesbetrieb-kstenschutz-nationalpark-meeresschutz-schleswig-holstein-dagebll-schleswig-holstein-deutschland-365731.html

Betriebshof des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein in Dagebüll im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland. Das Gelände ist auch Standplatz der Brecheranlage für Steine. www.lkn.schleswig-holstein.de Foto: Bernt Hoffmann

Luftbild ID: 365731
Bildauflösung: 5152 x 2550 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,36 MB
Bilddateigröße: 37,59 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Bernt Hoffmann

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal