Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 80578
Bismarkturm im Landschaftsschutzpark Spiegelsberge in Halberstadt

HALBERSTADT 14.05.2008

HALBERSTADT von oben - Bismarkturm im Landschaftsschutzpark Spiegelsberge in Halberstadt
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bismarkturm-landschaftsschutzpark-spiegelsberge-halberstadt-80578.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/bismarkturm-landschaftsschutzpark-spiegelsberge-halberstadt-80578.html

Blick auf den Bismarckturm im Landschaftsschutzpark Spiegelsberge in Halberstadt. Seitlich von der Halle führen zwei Treppen mit 29 Kunststeinstufen zur ersten und 17 Eisenstufen einer Wendeltreppe zur Aussichtsplattform. Über der Aussichtsplattform erhebt sich auf fünf wuchtigen Säulen ein Kuppelbau mit rundem Feuerbecken. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Bismarckturm in "Turm des Friedens" umbenannt. Der Turm wurde nicht saniert. Im Jahr 1965 hatte man die Idee, den Turm in eine Volkssternwarte umzubauen. Dieser Gedanke wurde aber wieder verworfen. Nach der Wende wurde der Turm 1992 unter Denkmalschutz gestellt und in den Jahren 1996-98 saniert (Wiedereröffnung am 21.07.1998). Die Rückbenennung in Bismarckturm erfolgte ca. 1992.

Luftbild ID: 80578
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,08 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter