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Luftbild 66936
Blick auf den Augsburger Hotelturm (Maiskolben)

AUGSBURG 15.01.2007

Luftbild Augsburg - Blick auf den Augsburger Hotelturm (Maiskolben)
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-augsburger-hotelturm-maiskolben-66936.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-augsburger-hotelturm-maiskolben-66936.html

Blick auf den Augsburger Hotelturm (Maiskolben), er wurde im Jahre 1972 fertig gestellt und in den Jahren 2001/2002 komplett saniert. Das 4-Sterne-Hotel "Dorint" residiert zwischen der 1. bis 11. Etage und mit VIP- und Konferenzräumen im 34. OG. Im höchsten, dem 35. OG hat "Klassik-Radio" seinen Sitz. Zwischen dem 12. und 33. Stockwerk sind Appartements in verschiedenen Größen, die teils Wolfgang Gerber oder auch gewerblich genutzt werden., wie z. B. in der 33. Etage die Augsburger Veranstaltungsagentur "KÜNSTLER SHOWBÜHNE". Dieses ausgefallene Hochhaus liegt in Mitten im Herzen von Augsburg. In nur wenigen Minuten erreicht man zu Fuß die City oder auch den Hauptbahnhof. Direkt an den Hotelturm grenzt zur einen Seite die Kongresshalle und zur an deren Seite der Wittelsbacher Park mit seinen großen Grünflächen. Die Gesamthöhe mit der Antenne beträgt stolze 158 Meter. Pro Stockwerk gibt es 18 Balkoneinheiten. Diese sind halbrund und haben eine Nutzfläche von ca. 7 m². http:// www.hotelturm-augsburg.de/

Luftbild ID: 66936
Bildauflösung: 2467 x 3706 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,99 MB
Bilddateigröße: 26,16 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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