Luftbild 86386
Blick auf den Augustinerhof mit dem unvollendeten Hochbunker in Trier
TRIER 19.09.2008
Blick auf den Augustinerhof mit dem unvollendeten Hochbunker in Trier. Der Bunker befindet sich direkt neben dem Rathaus, ist 38 Meter hoch und steht unter Denkmalschutz. Im Jahr 1942 wurde er auf staatliche Veranlassung hin gebaut und sollte den Beamten der Stadt, sowie der Zivilbevölkerung Schutz vor Luftangriffen bieten. Die unvollendete Dachspitze sollte direkte Treffer einer Bombe verhindern und dafür sorgen, dass diese am Dach abprallen und so auf dem Boden neben dem Haus aufschlagen würde. Die Drahtbespannung des Dachstuhls wurde bisher zweimal erneuert (1980 und 2005) um das Herabfallen von Betonteilen zu verhindern. Derzeit wird darüber nachgedacht das Gebäude umzubauen und so die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.
Luftbild ID: 86386
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Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal