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Luftaufnahme 205313
Blick über den Breitscheidplatz zwischen dem Kurfürstendamm und dem Tauetzien im Ortsteil Charlottenburg von Berlin

BERLIN 16.05.2014

Luftaufnahme Berlin - Blick über den Breitscheidplatz zwischen dem Kurfürstendamm und dem Tauetzien im Ortsteil Charlottenburg von Berlin
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Der Breitscheidplatz mit der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, dem Europacenter, dem Weltkugelbrunnen - Wasserklops- dem renovierten Bikinihaus in der Budapesterstraße bildet das Herz der City-West von Berlin im Ortsteil Charlottenburg. Mit dem Bahnhof Zoologischer Garten verfügt dieses Carre' über eine repräsentative Verkehrsanbindung. Der Zoologische Garten ist eine der Hauptattraktionen der Hauptstadt. Das höchste Haus am Platz ist das Hochhaus Zoofenster mit dem Luxushotel Waldorf Astoria. Das international bekannte Kino Zoopalast und das Theater des Westens befinden sich hier. In den zurückliegenden Jahren wurden viele neue Wohn- und Geschäftsbauten im Bereich Kanstraße und Joachimstaler Straße errichtet.Gegenüber dem Zoopalast entsteht gegenwärtig ein weiteres Hochhaus - der Atlas Tower. Bauherr ist die Strabag Real Estate. Das Cafe' Kranzler ist ein beliebtes Lokal. www.strabag-real-estate.com / www.waldorfastoria.com / www.zoopalast-berlin.de / www.theater-des-westens.de / www.bikiniberlin.de / www.gedaechtniskirche-berlin.de

Luftbild ID: 205313
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 12,09 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal