Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 86244
Blick über die Freie Hansestadt Hamburg an der Elbe

HAMBURG 31.08.2008

Luftbild Hamburg - Blick über die Freie Hansestadt Hamburg an der Elbe
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-ber-freie-hansestadt-hamburg-elbe-86244.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-ber-freie-hansestadt-hamburg-elbe-86244.html

Blick über die Freie Hansestadt Hamburg an der Elbe. Sie gliedert sich in sieben Bezirke mit 105 Stadtteilen und hat 1.773.218 Einwohner. Bekannt ist Hamburg für die Reeperbahn, die zentrale Straße im Rotlichtviertel, seinen Hafen und die Landungsbrücken, sowie als Musicalstandort. Für Erholung in Mitten dieser Metropole sorgen Binnen- und Außenalster in der Innenstadt. Auf Grund vieler Parkanlagen gilt Hamburg auch als eine grüne Stadt. Nennenswert sind hier der Stadtpark und Planten un Blomen. Über das Jahr verteilt gibt es viele regelmäßige Veranstaltungen in Hamburg wie z.B. den Hamburger Fischmarkt, das Alstervergnügen, den Hafengeburtstag, einige Filmfestivals oder auch das Schlager-Festival Schlagermove. Im Vordergrund ein Teil des neuen Stadtteils HafenCity. Hier finden derzeit Bauarbeiten zur neuen Erschließung der HafenCity als Wohn- und Geschäftsgebiet statt. Dadurch wird die Hamburger Innenstadt in etwa 20 Jahren um 40 Prozent erweitert worden sein. Nach und nach verlegen immer mehr Unternehmen ihre Zentralen in die hafenCity, so auch der Germanische Loyd, Unilever oder die Spiegel-Gruppe. Kontakt: HafenCity Hamburg GmbH, Osakaallee 11 20457 Hamburg, Tel. +49(0)40 374726 0, Fax +49(0)40 374726 26, Email: info@hafencity.com

Luftbild ID: 86244
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,35 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter