Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 83994
Blick über eine Klinik mit Baustelle auf Rüdersdorf bei Berlin

RüDERSDORF 07.08.2008

Rüdersdorf von oben - Blick über eine Klinik mit Baustelle auf Rüdersdorf bei Berlin
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-ber-klinik-baustelle-rdersdorf-bei-berlin-83994.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-ber-klinik-baustelle-rdersdorf-bei-berlin-83994.html

Blick über die Klinik am See, Rehabilitationszentrum für Innere Medizin, auf die Baustelle des Krankenhaus Neubaus des Evangelisch-Freikirchlichen Krankenhaus Rüdersdorf. Im Hintergrund das alte Bettenhaus mit sämtlichen Nebengebäuden aus den 60er-Jahren, welches nach dem Umzug in das neue Gebäude abgerissen wird. Auf dem Gelände wird dann der Park des Krankenhauses entstehen, u. a. mit einem Kinderspielplatz und Medizinalkräutergarten. Das neue drei- und viergeschossige Krankenhaus h??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

Luftbild ID: 83994
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,82 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter