Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 62538
Blick auf die Jugendanstalt Raßnitz

RAßNITZ 21.09.2006

Raßnitz von oben - Blick auf die Jugendanstalt Raßnitz
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-jugendanstalt-rassnitz-62538.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-jugendanstalt-rassnitz-62538.html

Blick auf die Jugendanstalt Raßnitz, sie ist im südöstlichen Teil Sachsen-Anhalts - nahezu genau in der geographischen Mitte - zwischen Halle und Leipzig gelegen und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 16 ha. Sie wurde in einer Bauzeit von 28 Monaten errichtet. Die Unterkunftshäuser sind für einen modernen, zeitgemäßen Wohngruppenvollzug konzipiert. Das heißt, die jungen Gefangenen sind grundsätzlich in Einzelhafträumen untergebracht, die jeweils zu Wohngruppen mit 12 bis maximal 20 Inhaftierten zusammengefasst sind. Die jungen Gefangenen haben dadurch die Möglichkeit, im Gruppenleben soziale Verhaltensweisen zur gewaltlosen Konfliktlösung zu üben, gegenseitige Rücksichtsnahme zu entwickeln und soziale Anpassung im "Kleinen" als Übung für die Anpassung an die "Gesellschaft" zu trainieren. Die Ausbildung mit dem Ziel eines Schul- bzw. Berufsabschlusses ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, um ein erneutes Straffälligwerden der jungen Gefangenen zu verhindern und ihnen eine Lebensperspektive zu eröffnen. In der Anstaltsinternen Schule können die jungen Gefangenen die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (9. / 10. Klasse) erreichen.

Luftbild ID: 62538
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 1,28 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter