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Luftaufnahme 83539
Blick auf das Neue Palais, Sanssouci in Potsdam

POTSDAM 24.05.2008

Potsdam aus der Vogelperspektive: Blick auf das Neue Palais, Sanssouci in Potsdam
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Blick auf das Neue Palais, Sanssouci in Potsdam. Es ist ein Schloss an der Westseite des Parks Sanssouci. Der Bau wurde 1763 nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges unter Friedrich dem Großen begonnen und bereits 1769 fertiggestellt. Es gilt als letzte bedeutende Schlossanlage des preußischen Barocks. Friedrich plante es nicht als Residenz für sich - als solche diente es erst im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) -, sondern als Schloss für Gäste seines Hofes. Nach dem Tod Friedrichs des Großen im Jahr 1786 wurde das Neue Palais nur noch selten bewohnt oder für größere Festlichkeiten genutzt. 1859 bezog Kronprinz Friedrich Wilhelm, der spätere Kaiser Friedrich III., das Barockschloss mit seiner Familie. Während der nur 99 Tage dauernden Regierungszeit - vom 9. März bis 15. Juni 1888 - erhielt das Palais vorübergehend den Namen Schloss Friedrichskron. In dieser Zeit wurde ein Wassergraben zugeschüttet, der um das Palais herumführte, und einige Modernisierungsmaßnahmen ergriffen, die sein Sohn Wilhelm II. fortführte, wie die Installation einer Dampfheizung, elektrisches Licht, Badezimmer und Toiletten in den einzelnen Quartieren sowie 1903 ein Fahrstuhl im Nordtreppenhaus. Bis 1918 blieb das Palais für den letzten deutschen Kaiser und seine Gemahlin Auguste Viktoria bevorzugte Residenz. Nach der Novemberrevolution 1918, der formellen Abdankung Wilhelms II. und dem Thronverzicht des Kronprinzen Wilhelm 1919 diente das Neue Palais als Museumsschloss. Bis zum Zweiten Weltkrieg und der danach erfolgten Plünderung durch die Sowjetarmee war das Schloss im wesentlichen wie zu Zeiten Friedrichs des Großen im friderizianischen Rokoko ausgestattet. Kontakt: Stiftung Preußische Schlösser, und Gärten Berlin-Brandenburg, 14414 Potsdam, Tel. +49 (0)331 96 94 0, Fax +49 (0)331 96 94 107, Homepage www.spsg.de

Luftbild ID: 83539
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,29 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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