Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 67341
Blick auf Schloss Hartenfels an der Elbe in Torgau

TORGAU 02.12.2006

Luftaufnahme Torgau - Blick auf Schloss Hartenfels an der Elbe in Torgau
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-schloss-hartenfels-elbe-torgau-67341.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-schloss-hartenfels-elbe-torgau-67341.html

Blick auf Schloss Hartenfels an der Elbe. Es ist ein prachtvolles Renaissanceschloss in der Stadt Torgau im Freistaat Sachsen.Der Schlossbau wurde im 15. Jahrhundert von Konrad Pflüger, einem Schüler Arnolds von Westfalen begonnen und im 16. Jahrhundert von Konrad Krebs fortgeführt. Es war einer der Hofhaltungssitze der sächsischen Kurfürsten aus dem Hause Wettin und ist das größte vollständig erhaltene Schloss der Frührenaissance Deutschlands. Im Schlossinneren befindet sich der Wendelstein, eine fast 20 Meter hohe freitragende steinerne Wendeltreppe. Die Kapelle von Schloss Hartenfels war der erste protestantische Kirchenbau der Welt. Sie wurde 1544 von Martin Luther eingeweiht. Nachdem die albertinischen Wettiner im 16. Jahrhundert ihren Hofhaltungssitz dauerhaft nach Dresden verlegten, wurde das Schloss hauptsächlich als Verwaltungsgebäude genutzt. 1815 gelangte es an das Königreich Preußen und diente nunmehr der preußischen Verwaltung des neugebildeten Kreises Torgau.

Luftbild ID: 67341
Bildauflösung: 2592 x 3872 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,39 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter