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Luftbild 67690
Blick auf den Steglitzer Kreisel

BERLIN STEGLITZ 03.05.2006

Berlin Steglitz von oben - Blick auf den Steglitzer Kreisel
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Blick auf den Steglitzer Kreisel. Mit dem Bau des Kreisels wurde im Jahr 1968 nach Plänen der Architektin Sigrid Kressmann-Zschach begonnen. Die veranschlagten Kosten von 180 Millionen DM wurden teilweise vom Berliner Senat, teilweise von der Bauträgergesellschaft der Architektin getragen. Das Projekt geriet schon bald durch steigende Baukosten in die Schlagzeilen, die dazu führten, dass die Bauträgergesellschaft 1974 Insolvenz anmelden musste, wodurch die Bauarbeiten eingestellt werden mussten und der Senat eine Bürgschaft in Höhe von 42 Millionen DM verlor.Die Staatsanwaltschaft ermittelte in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts des Betruges gegen die Architektin, musste die Ermittlungen aber im Jahr 1975 ergebnislos einstellen. Ebenfalls ohne Ergebnis musste der parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit einstellen, der gegen den damaligen Finanzsenator Heinz Striek und den Bausenator Rolf Schwedler ermittelte. Nachdem bereits über eine Sprengung der Bauruine nachgedacht wurde, wurde das Gebäude im Jahr 1977 von Becker & Kries ersteigert, die den Kreisel für 95 Millionen DM fertigstellten. Nach Fertigstellung im September 1980 beliefen sich die Baukosten für den Kreisel auf 323 Millionen DM. Seitdem befindet sich der Steglitzer Kreisel im Eigentum der Gemeinschaft Becker & Kries und des Landes Berlin.Da nach Fertigstellung des Hochhauses kein Mieter für die Büros gefunden werden konnte, zog schließlich das Bezirksamt Steglitz dort ein. Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) BV:Steglitzer Kreisel bestand aus den Firmen: Anton Schmittlein Bauunternehmung, Wiemer & Trachte, F.C.Trapp, Siemens Bauunion, Heibus Bauunternehmung, Sager & Woerner (SAWOE) Asbestbelastung [Bearbeiten]Im Mai 1990 geriet der Kreisel erneut in die Schlagzeilen, da Asbestfunde im Bürohochhaus bekannt wurden. Diese wurden allerdings nur bei auftretenden Schäden und somit auch nur partiell beseitigt. Dieses Verfahren hatte zur Folge, dass bis zum Oktober 2004 ein Gutachten erstellt werden musste, aus dem hervorgeht, dass spätestens 2007 Teile des Hochhauses gesperrt werden müssten, auf Grund der Anordnung der Technikzentrale und der Rettungswege eine Teilnutzung während der Sanierung ausgeschlossen ist, die Kosten für eine Sanierung bei 82 bis 84 Millionen € liegen würden und ein Neubau an an derer Stelle für lediglich 41,5 Millionen € möglich wäre. Bis zum Juni 2005 wurden zwei weitere Gutachten erstellt. Aus ihnen geht hervor, dass der Büroturm Ende 2007 geschlossen werden muss, falls bis dahin keine vollständige Asbestsanierung erfolgt ist.

Luftbild ID: 67690
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,07 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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