Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 86146
Blick auf den Turm des Deutschlandfunk in Köln und den ehemaligen Sitz der Deutschen Welle

KöLN 30.06.2008

Köln von oben - Blick auf den Turm des Deutschlandfunk in Köln und den ehemaligen Sitz der Deutschen Welle
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-turm-deutschlandfunk-kln-ehemaligen-sitz-deutschen-welle-86146.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-turm-deutschlandfunk-kln-ehemaligen-sitz-deutschen-welle-86146.html

Köln 30.6.2008 Blick auf den Turm des Deutschlandfunk in Köln und den ehemaligen Sitz der Deutschen Welle. Bis 1993 war der Deutschlandfunk eigenständig, doch seit 1994 ist er das informations- und kulturorientierte Hörfunkprogramm des Deutschlandradios und somit eines von zwei Programmen des Deutschlandradios. Er wurde 1960 gegründetund startete am 01.Januar 1962 mit der Ausstrahlung eines deutschsprachigen Hörfunkprogramms. Aufgabe des Deutschlandfunks war es die DDR und Osteuropa mit Informationen aus der BRD zhu versorgen, diese Aufgabe war mit der Wiedervereinigung hinfällig. Der Deutschlandfunk fand sich schließlich in der Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio wieder. Die bunten Hochhäuser sind der ehemalige Sitz der Deutschen Welle, die 2003 nach Bonn in den Schürmann-Bau im ehemaligen Regierungsviertel zog. Gründe für den Umzug waren unter an derem die Asbestbelastung in den beiden Hochhäusern. Kontakt: Deutschlandfunk, Raderberggürtel 40 50968 Köln, Te. +49(0)221 345 0, Fax +49(0)221 345 4802, Email: hoererservice@dradio.de

Luftbild ID: 86146
Bildauflösung: 2660 x 4166 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,02 MB
Bilddateigröße: 31,7 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter