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Luftbild 67802
Blick auf die Umbauarbeiten an der Naturtherme in Templin

TEMPLIN 11.09.2006

Templin von oben - Blick auf die Umbauarbeiten an der Naturtherme in Templin
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Blick auf die Umbauarbeiten an der Naturtherme in Templin.Gut fünf Jahre nach der Eröffnung musste die Therme Templin (Uckermark) schon wieder für 7 Millionen Euro saniert und bis Dezember letzten Jahres geschlossen werden.Die 44 Beschäftigten wurden zum Teil entlassen.Bei der im Jahr 2000 eröffneten Therme gab es massive Bauschäden. Zusätzlich zur Sanierung werden die drei Eingänge zusammenlegt und das Bad attraktiver machen. So soll die Saunalandschaft ein neues Dampfbad erhalten, ein zweites Cleopatrabad eingerichtet und das Kinderareal umgebaut werden. Für die Renovierung hat die Stadt Kredite aufgenommen.Von den 35 Millionen Euro Baukosten hatte das Land seinerzeit 27 Millionen bezahlt.Die Therme leidet seit der Eröffnung unter sinkenden Besucherzahlen und explodierenden Betriebskosten. 2004 konnte eine Insolvenz nur durch eine städtische Bürgschaft abgewendet werden. Auch im vergangenen Jahr sind die Besucherzahlen noch einmal um zehn Prozent auf 250 000 zurückgegangen.Angesichts der großen Konkurrenz unter den sieben Thermal- und den vielen weiteren Spaßbädern im Land dürfte die für nicht preiswerte Eintrittspreise bekannte Therme mit weiteren Schwierigkeiten rechnen müssen. NaturThermeTemplin GmbH,Dargersdorfer Str 121,17268 Templin - Thermalsoleheilbad,Telefon: 03987 201100,E-Mail: info@naturthermetemplin.de,Geschäftsführer:Herr Kurt Stroß E-Mail: kurt.stross@naturthermetemplin.de

Luftbild ID: 67802
Bildauflösung: 5544 x 3720 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,43 MB
Bilddateigröße: 59 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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