Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 68006
Blick auf das Wahrzeichen der Goitzsche, der Pegelturm mit Seebrücke im Goitzsche-See bei Bitterfeld

BITTERFELD 13.06.2006

Bitterfeld von oben - Blick auf das Wahrzeichen der Goitzsche, der Pegelturm mit Seebrücke im Goitzsche-See bei Bitterfeld
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-wahrzeichen-goitzsche-pegelturm-seebrcke-goitzsche-see-bei-bitterfeld-68006.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-wahrzeichen-goitzsche-pegelturm-seebrcke-goitzsche-see-bei-bitterfeld-68006.html

Blick auf das Wahrzeichen der Goitzsche, der Pegelturm mit Seebrücke im Goitzsche-See bei Bitterfeld, eine in Europa einmalige Seenlandschaft. Aus den Braunkohletagebauen Holzweißig West und Ost ist eine künstlich modellierte Kulturlandschaft entstanden.Insbesondere zur Expo 2000 entstandene Projekte haben die Goitzsche um eine kulturelle Dimension erweitert. Die Rückgewinnung einer Landschaft durch die Region und ihre Menschen sind die Sinn stiftenden Elemente der Bergbaufolge- und Kulturlandschaft Goitzsche. Gemeinsam gestalten die Ufergemeinden der Goitzsche ihre Ufer, entwickeln Flächen im Umland, verknüpfen Kunst, neue Architektur mit einprägsamer Landschaftsgestaltung.

Luftbild ID: 68006
Bildauflösung: 2592 x 3872 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 1,77 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter