Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 66801
Blick auf das Zentrum von Garmisch-Partenkirchen

GARMISCH-PARTENKIRCHEN 16.01.2007

Luftaufnahme Garmisch-Partenkirchen - Blick auf das Zentrum von Garmisch-Partenkirchen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-zentrum-garmisch-partenkirchen-66801.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/blick-zentrum-garmisch-partenkirchen-66801.html

Partenkirchen geht auf die römische Reisestation „Partanum“ auf der hier durchführenden Via Claudia zurück. Garmisch wurde 802 erstmals als germanische Siedlung und Sitz eines Gaugrafen urkundlich erwähnt. Ab 1294 gehört die Grafschaft zum Hochstift Freising. Im Hochmittelalter war Partenkirchen für die Fugger und Welser wichtige Station auf dem Weg nach Italien. Die Flößerei auf der Loisach war für Garmisch die Haupteinnahmequelle. Mit dem Dreißigjährigen Krieg verarmte die Region. 1802 kommt die Grafschaft Werdenfels zu Bayern. Mit der Fertigstellung der Eisenbahnverbindung 1889 nach München setzt der Fremdenverkehr ein. Am 1. Januar 1935 schlossen sich die bis dahin selbständigen Märkte Garmisch und Partenkirchen zur Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen zusammen.

Luftbild ID: 66801
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,92 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal