Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 565509
Bürogebäude des Geschäftshauses der " Allianz Campus Unterföhring " in Unterföhring im Bundesland Bayern, Deutschland

MüNCHEN 18.06.2022

Luftaufnahme München - Bürogebäude des Geschäftshauses der Allianz Campus Unterföhring in Unterföhring im Bundesland Bayern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/brogebude-geschftshauses-allianz-campus-unterfhring-unterfhring-bayern-deutschland-565509.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/brogebude-geschftshauses-allianz-campus-unterfhring-unterfhring-bayern-deutschland-565509.html

Bürogebäude des Verwaltungs- und Geschäftshauses der " Allianz Deutschland AG " an der Dieselstraße in Unterföhring im Bundesland Bayern, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Allianz Deutschland AG, Auer Weber Assoziierte GmbH, DS-Plan Ingenieurgesellschaft für ganzheitliche Bauberatung und Generalfachplanung mbH, Dobler Metallbau GmbH, Ed. Züblin AG, LeitWerk AG, Müller-BBM GmbH, Sailer Stepan und Partner GmbH. www.allianz.de / www.auer-weber.de / www.dobler-metallbau.de / www.zueblin.de / www.ds-plan.com / www.muellerbbm.de / www.leitwerk-ag.de / www.ssp-muc.com Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 565509
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 14,73 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal