Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 222850
Carinhall- Gebäude der ehemaligen Torhäuser und Wachhäuser an der Wucker in Groß Dölln einem Ortsteil von Templin im Bundesland Brandenburg. Das Gelände war in der Zeit des Nationalsozialismus Teil des repräsentativen Landsitzes von Hermann Göring

TEMPLIN 18.01.2015

Templin von oben - Carinhall- Gebäude der ehemaligen Torhäuser und Wachhäuser an der Wucker in Groß Dölln einem Ortsteil von Templin im Bundesland Brandenburg. Das Gelände war in der Zeit des Nationalsozialismus Teil des repräsentativen Landsitzes von Hermann Göring
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/carinhall-gebude-ehemaligen-torhuser-wachhuser-wucker-gross-dlln-einem-ortsteil-templin-brandenburg-gelnde-war-zeit-nationalsozialismus-teil-reprsentativen-landsitzes-hermann-gring-222850.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/carinhall-gebude-ehemaligen-torhuser-wachhuser-wucker-gross-dlln-einem-ortsteil-templin-brandenburg-gelnde-war-zeit-nationalsozialismus-teil-reprsentativen-landsitzes-hermann-gring-222850.html

Carinhall- Gebäude der ehemaligen Torhäuser und Wachhäuser an der Wucker in Groß Dölln einem Ortsteil von Templin im Bundesland Brandenburg. www.doellnsee.de Foto: Siegfried Gebser

Luftbild ID: 222850
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 11,32 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Siegfried Gebser

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal