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Luftaufnahme 78633
Das Alte Rathaus am Marienplatz in München

MüNCHEN 01.09.2006

Luftaufnahme München - Das Alte Rathaus am Marienplatz in München
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Blick auf das Alte Rathaus am Marienplatz in München. Das Alte Rathaus, bis 1874 Sitz des Stadtrates, ist ein Repräsentationsgebäude der Stadtverwaltung in München am Marienplatz. Nachdem die Stadtverwaltung 1874 in den ersten Bauabschnitt des Neuen Rathauses umgezogen ist und das nun mehr Altes Rathaus genannte Gebäude vor allem zu repräsentativen Anlässen genutzt wurde, wurde im Erdgeschoss eine Durchfahrt zum Tal mit einer separaten Fußgängerpassage durchgebrochen. 1934/35 wurde die heutige Durchfahrt in gotisierenden Formen über das ganze Erdgeschoss hin ausgedehnt. Wie viele Bauten in München, wurde das Alte Rathaus im Zweiten Weltkrieg komplett zerstört und erst ab 1952 wiederaufgebaut. Noch einmal 18 Jahre später beschloss der Stadtrat auch den Turm wiederaufzubauen, der nun 56 m hoch über den Marienplatz hinausragt. Das Spielzeugmuseum, das sich im Turm des Alten Rathaus befindet, lässt Kinderträume wieder lebendig werden. Die Sammlung der Familie Ivan Steiger am Marienplatz ist eine der größten Kollektionen alter europäischer und amerikanischer Spielsachen: mit Puppen und Puppenstuben, Eisenbahnen, Flugzeugen, Plüschbären, Karussels, Zoo mit Tieren etc. Über die vier Stockwerke des Turms breiten sich liebenswerte Schätze aus der Vor-Game-boy-Ära aus. Die Ausstellung, die Jung und Alt beeindruckt, zeigt auch das neueste Sammlerobjekt: Barbie und die Ausstellung "Teddybär 100 Jahre alt". Kontakt: Spielzeugmuseum, Marienplatz 15 (Im Alten Rathausturm), 80331 München, Tel.: 089/29 40 01

Luftbild ID: 78633
Bildauflösung: 2592 x 3872 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,23 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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