Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 205903
Der NWO-Ölhafen im Industriegebiet des Rüstersieler Grodens und des Voslapper Grodens in Wilhelmshaven im Bundesland Niedersachsen

WILHELMSHAVEN 02.06.2010

Wilhelmshaven aus der Vogelperspektive: Der NWO-Ölhafen im Industriegebiet des Rüstersieler Grodens und des Voslapper Grodens in Wilhelmshaven im Bundesland Niedersachsen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/der-nwo-lhafen-industriegebiet-rstersieler-grodens-voslapper-grodens-wilhelmshaven-niedersachsen-205903.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/der-nwo-lhafen-industriegebiet-rstersieler-grodens-voslapper-grodens-wilhelmshaven-niedersachsen-205903.html

Der NWO-Ölhafen im Industriegebiet des Rüstersieler Grodens und des Voslapper Grodens in Wilhelmshaven im Bundesland Niedersachsen. Der Ölhafen gehört der Nord-West Oelleitung GmbH. Er besteht hier hauptsächlich aus einem Mineralöltanklager, wo Mineralöl und Kraftstoff umgeschlagen werden. Im Küstenbereich des Jadebusens befinden sich mehrere Kraftwerke und Industrieanlagen, die Wilhelmshaven zu einem wichtigen Infrastrukturstandort machen. www.wilhelmshaven.de / www.nwowhv.de Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 205903
Bildauflösung: 5617 x 3744 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 6,12 MB
Bilddateigröße: 60,17 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal